24.02.2021
+++ Arbeitsrecht in der Corona-Krise +++ Spannungsfeld Urlaub und coronabedingte Quarantäne +++ ungeklärte Rechtlage +++
+++ Arbeitsrecht in der Corona-Krise +++ Spannungsfeld Urlaub und coronabedingte Quarantäne +++ ungeklärte Rechtlage +++
Die Arbeitgeber sind verpflichtet aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards Vorkehrungen zu treffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus auch im Arbeitsalltag einzudämmen. Eine Möglichkeit bietet hierbei die Durchführung des Corona-Schnelltest.
Der Gesetzgeber hat durch die Schließung der Kindertagesstätten sowie Schulen den Anspruch auf Kinderkrankengeld für die pandemiebedingte Betreuung von Kindern ausgeweitet.
+++ Arbeitsrecht in der Corona-Krise +++ neuer Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 +++ SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln +++ Arbeitgeber haftet bei Nichtbeachtung +++
Die Corona-Krise führt vermehrt dazu, dass Unternehmen den Auftragsrückgang dauerhaft nicht mehr durch die Fortführung von Kurzarbeit sowie die Maßnahmen des staatlichen Schutzschirmes überbrücken können. So stellt sich in der aktuellen Situation für viele Arbeitgeber die Frage, muss zunächst für den Arbeitnehmer Kurzarbeit beantragt werden oder sind sogar bereits die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung erfüllt.
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