09.09.2026
Da die Digitalisierung den Rechtsalltag bisher nur zögerlich durchdringt, besteht weiterhin ein großes Interesse daran, den Zugang schriftlicher Erklärungen nachweisen zu können. In den Personalabteilungen deutscher Unternehmen herrscht verbreitet die Vorstellung, dass das digitale Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post AG eine rechtssichere Methode darstellt, um dem Arbeitnehmer Arbeitgebererklärungen rechtssicher zuzustellen. Das BAG tritt dieser Vorstellung nun entgegen.