24.03.2021
Wie mit Newsletter vom 23.03.2021 versprochen, informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen zur Thematik der Osterruhe.
Wie mit Newsletter vom 23.03.2021 versprochen, informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen zur Thematik der Osterruhe.
Die aktuellen Entwicklungen im Zuge der Bekämpfung der Coronapandemie, gerade die unstrukturierten und unorthodoxen Maßnahmen der Bundesregierung und der Länderchefs geben Veranlassung zur Positionierung auf die Frage, ob Gründonnerstag als Feiertag im arbeitsrechtlichen Sinne zu sehen ist.
Die Corona-Pandemie beschäftigt nicht nur die Politik. Fragen hinsichtlich einer gesetzlichen Impfpflicht sowie der Start der seit Ende letzten Jahres angelaufen Impfung der Risikogruppen führen auch zur Diskussion einer möglichen Impfpflicht im Arbeitsverhältnis. So stellt sich neben der generellen Frage einer Impfpflicht im Arbeitsverhältnis auch das Problem, ob wirksame Konsequenzen gegen Impfverweigerer rechtmäßig sind.
+++ Arbeitsrecht in der Corona-Krise +++ Spannungsfeld Urlaub und coronabedingte Quarantäne +++ ungeklärte Rechtlage +++
Die Arbeitgeber sind verpflichtet aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards Vorkehrungen zu treffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus auch im Arbeitsalltag einzudämmen. Eine Möglichkeit bietet hierbei die Durchführung des Corona-Schnelltest.
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