+++ neueste Arbeitsrechtsnachrichten +++ kein automatischer Verlust des Urlaubsanspruches bei nicht gestelltem Urlaubsantrag +++ Top-Meldung vom EuGH +++ Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auffordern, den Urlaub zu nehmen und entsprechend belehren, da der Urlaub sonst am Jahresende nicht verfällt +++ EuGH, Urteil vom 06.11.2018, C-684/16 +++

+++ Arbeitsrechts News +++ Hohe Sprengkraft der Neuregelung des 95 Abs. 2, jetzt 178 Abs. 2 SGB IX Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung +++ Wirksamkeitsvoraussetzung für personelle Maßnahmen

I. Ausgangspunkt

Die ärztliche Dokumentationspflicht ist eine Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag und findet seit dem Patientenrechtegesetz vom 20.02.2013 ihre rechtliche Fixierung im BGB. Das Recht des Behandlungsvertrages ist durch das Patientenrechtegesetz erstmals im BGB gesetzgeberisch verankert worden und findet seinen Niederschlag in den §§ 630 a) bis 630 h) BGB (Anlage I).

 

Dass die ärztliche Dokumentationspflicht der Patientenbehandlung vom Gesetzgeber sehr wichtig genommen wird, zeigt die Fixierung der Dokumentationspflicht in § 630 f) BGB, der die Behandlungsdokumentation vorschreibt sowie in § 630 g) BGB, der das Recht des Patienten auf Einsichtnahme und Abschriftenerlangung des Patienten normiert. Darüber hinaus finden sich noch eine Rechtsfolge bei Dokumentationspflichtverletzungen durch die Vermutungsregelung des § 630 h) Abs. 3 BGB, wonach bei fehlender Dokumentation einer medizinisch gebotenen wesentlichen Maßnahme und ihres Ergebnisses vermutet wird, dass der Arzt diese Maßnahme nicht getroffen hat.

+++ Arbeitsrechts News +++ Außerordentliche Kündigung bei der Weitergabe sensibler Patientendaten +++ Spannungsfeld zwischen Religionsausübung und religiöser Neutralität am Arbeitsplatz in der europäischen Rechtsprechung

+++ Arbeitsrechts News +++ Allgemeine Informationen zum Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall +++ Beginn +++ Ende +++ Fristen

Antrag auf Elternzeit unterliegt strengem Schriftformerfordernis
Sehr geehrte Damen und Herren, wie gewohnt, informieren wir Sie über die aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen im Arbeitsrecht. In jüngster Zeit wurde durch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom  10.05.2016 die Problematik des Schriftformerfordernisses bei einem  Elternzeitverlangen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG eingehend behandelt. Die Kernaussage der aufgeführten Entscheidung ist, dass eine Elternzeit  des Arbeitnehmers nur wirksam in Anspruch genommen werden kann,  wenn diese unter Wahrung der Schriftform gemäß § 126 BGB vom Arbeitnehmer verlangt wurde...

Wichtige Hinweise zur veränderten Arbeitsvertragsgestaltung

Sehr geehrte Damen und Herren, wie gewohnt, informieren ich Sie über die aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht. Die zitierten Urteile können jederzeit im Volltext in unserer Kanzlei angefordert werden. Selbstverständlich stehe ich gern zur näheren Erörterung und Beratung bei auftretenden Fragestellungen zur Verfügung...