Die Corona-Krise führt vermehrt dazu, dass Unternehmen den Auftragsrückgang dauerhaft nicht mehr durch die Fortführung von Kurzarbeit sowie die Maßnahmen des staatlichen Schutzschirmes überbrücken können. So stellt sich in der aktuellen Situation für viele Arbeitgeber die Frage, muss zunächst für den Arbeitnehmer Kurzarbeit beantragt werden oder sind sogar bereits die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung erfüllt.

Corona-Virus-Update (3) +++ Sozialschutz-Paket und Infektionsschutzgesetz-Änderung passieren Bundesrat +++ ab heute Entschädigung für von Schul- und Kita-Schließung betroffene Eltern möglich +++

Corona-Virus-Update (2) +++ Entwurf Sozialschutz-Paket/Bund vom 23.03.2020 +++ Kommt Lohnersatz bei Schul- und Kita-Schließung? +++ Anrechnungsfreie Zweitbeschäftigung bei Kurzarbeit möglich +++ Ausweitung Minijob-Regelung +++  Ausweitung Hinzuverdienstgrenze für Rentner +++