07.03.2022
Seit der gesetzlichen Regelung zur Einführung der allgemeinen Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich durch § 20 a IfSG wird intensiv und heftig über das Ob und Wie der Einführung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht diskutiert. Wenngleich auch gegenwärtig diese Diskussion durch die aktuellen politischen Umstände, der völkerrechtswidrigen Annektion der Ukraine durch Russland überlagert wird, steht die Einführung der Impfpflicht ab dem 15.03.2022 für alle betroffenen Einrichtungen und Mitarbeiter ins Haus, sodass Unterzeichner nach Auswertung der aktuell veröffentlichten Thüringer Verwaltungsvorschrift nachstehend Hinweise für die Umsetzung der gesetzlichen Regelung geben will.