Informationsbrief Mietrecht 01.05.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,


nachstehend möchte ich über die am 01.05.2013 in Kraft getretene umfassende Mietrechtsreform 2013 informieren.Der Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund der Energiewende und der notwendigen energetischen Modernisierung des Wohnraums diverse für den Vermieter günstige Regelungen getroffen. Ferner sind für den Vermieter erleichterte Kündigungsmöglichkeiten geschaffen worden. Darüber hinaus soll auch das gerichtliche Räumungsverfahren gestrafft werden.

 

Inhalt:

1.) Einstweiliger Rechtsschutz bei langen Hauptsacheverfahren

2.) Effektives Räumungsverfahren

3.) Neuer Kündigungsgrund bei ausbleibender Mietkautionszahlung

4.) Erleichterte Räumung bei Aufnahme Dritter in den Mietvertrag

5.) Vereinfachte Durchsetzung energetischer Modernisierungsmaß- nahmen

6.) Energetische Beschaffenheit als Wohnwertmerkmal bei Mietzinserhöhung

7.) Absenkung der Kappungsgrenze in Ballungsgebieten und Kündischutz bei Umwandlung von Miet- und Eigentumswohnungen

 

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