29.04.2017
Thema: Muss das Krankenhaus nachträgliche Rechnungsprüfungen der KKen unddamit verbundene Kürzungen des Krankenhausentgelts ohne Einhaltung desPrüfverfahrens des § 275 Abs. 1 Nr. 1, 1 c SGB V hinnehmen?
Thema: Muss das Krankenhaus nachträgliche Rechnungsprüfungen der KKen unddamit verbundene Kürzungen des Krankenhausentgelts ohne Einhaltung desPrüfverfahrens des § 275 Abs. 1 Nr. 1, 1 c SGB V hinnehmen?
Thema: Muss die KK die Aufwandspauschale des § 275 Abs. 1 c SGB V von 300,00 € auch dann bezahlen, wenn die Krankenhausabrechnung fehlerhaft war, aber nicht zur Minderung des Abrechnungsbetrages führte?
Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. Datenschutzerklärung