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  • Verfall des Jahresurlaubs. Update zur Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers. BAG 31.01.2023 - 9 AZR 107/20

    30.04.2024

    Wir hatten zuletzt mit unserem Newsletter Arbeitsrecht vom 30.11.2022  zu der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 22.09.2022 (Az. C-120/21) informiert, wonach der Jahresurlaub des Arbeitnehmers dann nicht verfallen kann, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten (Aufforderung, den Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen) nicht nachkommt. 

     

    Zwischenzeitlich hat das Bundesarbeitsgericht zu dieser Thematik weitere Entscheidungen getroffen, die sich insbesondere auch mit der Frage befassen, zu welchem Zeitpunkt ein Arbeitgeber die Belegschaft über die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs informieren und darauf hinwirken muss, dass die Arbeitnehmer den Urlaub auch in Anspruch nehmen. 

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  • Update zur Arbeitszeiterfassungspflicht - BAG 13.09.2022 - 1 ABR 22/21

    01.04.2024

    Wir hatten bereits mit dem Arbeitsrechtsnewsletter vom 15.02.2023 (https://www.koch-boikat.de/blog/bundesarbeitsgericht-regelt-arbeitszeiterfassungspflicht-neu/) über die wegweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur Arbeitszeiterfassungspflicht für alle Arbeitgeber hingewiesen. 

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  • Vereinbarkeit von Homeoffice und Arbeitsschutz!? Arbeitszeitenrecht: Kostenerstattungsanspruch des Arbeitnehmers?

    21.12.2023

    Die Corona-Pandemie führte dazu, dass in den vergangenen drei Jahren so viele Menschen wie noch nie zuvor ihre Arbeitsleistung von zu Hause erbracht haben. Auch der Ukraine-Krieg sowie die Energiekrise brachten Ende des Jahres 2022 eine erneute Welle der von zu Hause arbeitenden Beschäftigten mit sich. Allerdings ist den meisten Arbeitgebern nicht bewusst, dass in den eigenen vier Wänden des Arbeitnehmers die bestehende Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer nicht endet.

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  • Bundesarbeitsgericht regelt Arbeitszeiterfassungspflicht neu. Dokumentationspflicht des Arbeitgebers. Kreative Rechtsfindung des Bundesarbeitsgerichtes.

    15.02.2023

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) in einem Rechtsstreit zwischen einem Arbeitgeber und einem Betriebsrat festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind (und zwar mitbestimmungsfrei), den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen und diesbezüglich ein System einzuführen. Im nachfolgenden Aufsatz möchten die Unterzeichner darüber informieren, wie ein solches System zur Erfassung der Arbeitszeit umgesetzt werden kann und welche Rechtsfolgen die fehlende Erfassung der Arbeitszeit mit sich bringt. Weiterhin wird geklärt, inwieweit flexible Arbeitszeitmodelle und Vertrauensarbeitszeit beibehalten werden können.

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  • + Verfall oder Verjährung des Urlaubs + Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers-Hinweis und Aufforderung + Urlaubsanspruch bei Dauerkrankheit +

    30.11.2022

    Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 22.09.2022 führte vermehrt zu Unsicherheiten bei den Arbeitgebern, da diese befürchten, dass Arbeitnehmer nun immer einen unbegrenzt langen Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben, insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer bereits seit längerer Zeit dauerhaft erkrankt sind.

     

    Die Unterzeichner wollen mit den nachfolgenden Ausführungen darstellen, wann und wie lange zurückliegende Urlaubsansprüche tatsächlich abgegolten werden müssen und welche Maßnahmen die Arbeitgeber selbst ergreifen können, um Urlaubsansprüche der Vorjahre zu reduzieren.

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Rechtsanwälte Koch & Boikat 

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