Mit Beginn der Corona-Pandemie stieg im Hinblick auf den Infektionsschutz auch die Erbringung der Arbeitsleistung im Homeoffice. Leider war bis dahin nicht klar geregelt wie Unfälle im Homeoffice versichert waren. Klar war, dass der gesetzliche Versicherungsschutz nicht überdehnt werden sollte. Sowohl der Gesetzgeber als auch der für die gesetzliche Unfallversicherung allein zuständige 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) haben neue Regelungen für die Teilbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung geschaffen, in denen der Schutz im Homeoffice der Arbeit im Betrieb gleichgestellt werden soll. Unklar war jedoch weiterhin, welche häuslichen Gefahrenquellen sowie insbesondere Wege innerhalb des eigenen Haushalts als auch Wege außerhalb des häuslichen Bereichs der gesetzlichen Unfallversicherung unterfallen.
Nachstehend erläutern wir die gesetzlichen Grundlagen des Versicherungsschutzes sowie die Änderungen der Rechtsprechung und die sich daraus ableitenden Folgen.