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  • prekäre arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Kündigungsrücknahme/Anerkenntnis durch den Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess - BAG 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    30.01.2026
    Michael Koch und Stephanie Neblung

    Wie Arbeitgeber aus einer prekären unwirksamen Kündigung eine rechtssichere fristlose Kündigung kreieren können - BAG 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

     

    Die nachfolgend thematisierte BAG-Entscheidung aus 2017 ist es wert, wiederholt in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt zu werden - sie stärkt die Position des Arbeitgebers und enthält zudem sehr interessante Ausführungen zum Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG und zum Anerkenntnis des Kündigungsschutzantrages.

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  • Widerruf der Privatnutzung eines Dienstwagens auch ohne Entschädigung möglich!? Geht der Arbeitnehmer leer aus oder sind dem Arbeitgeber Grenzen gesetzt? BAG 12.02.2025 - 5 AZR 171/24

    09.10.2025

    Kann der Arbeitgeber die private Dienstwagennutzung einfach entschädigungslos streichen? Das BAG bestätigt und konkretisiert seine bisherige Rechtsprechung (BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10) hinsichtlich der Wirksamkeit und den Anforderungen an den Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstfahrzeuges. Darüber berichten wir nachstehend.

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  • Hoppla, Unfall im Homeoffice - Greift die gesetzliche Unfallversicherung? Wo ist die Grenze von versicherter Arbeit und unversichertem privaten Lebensbereich?

    30.04.2025

    Mit Beginn der Corona-Pandemie stieg im Hinblick auf den Infektionsschutz auch die Erbringung der Arbeitsleistung im Homeoffice. Leider war bis dahin nicht klar geregelt wie Unfälle im Homeoffice versichert waren. Klar war, dass der gesetzliche Versicherungsschutz nicht überdehnt werden sollte. Sowohl der Gesetzgeber als auch der für die gesetzliche Unfallversicherung allein zuständige 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) haben neue Regelungen für die Teilbereiche der gesetzlichen Unfallversicherung geschaffen, in denen der Schutz im Homeoffice der Arbeit im Betrieb gleichgestellt werden soll. Unklar war jedoch weiterhin, welche häuslichen Gefahrenquellen sowie insbesondere Wege innerhalb des eigenen Haushalts als auch Wege außerhalb des häuslichen Bereichs der gesetzlichen Unfallversicherung unterfallen.

    Nachstehend erläutern wir die gesetzlichen Grundlagen des Versicherungsschutzes sowie die Änderungen der Rechtsprechung und die sich daraus ableitenden Folgen.

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  • Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften an Volkshochschulen und Musikschulen verschoben. Bundestag verlängert Schutzfrist für Schulträger bis 31.12.2026.

    20.02.2025

    Für Musikschulen, Volkshochschulen, aber auch für Hochschulen und Schulen, die ganztags Freiberufler als Lehrkräfte einsetzen, besteht seit einer Rechtsprechungsänderung des Bundessozialgerichts zum sozialversicherungsrechtlichen Status von freiberuflichen Lehrern eine erhebliche Unsicherheit darüber, ob solche Lehrkräfte noch als Freiberufler eingesetzt werden können oder ob vielmehr mit einer Sozialversicherungspflicht und sich daraus ableitenden SV-Beitragspflichten gerechnet werden muss. Aufgrund dieser seit 2022 bestehenden Situation hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung vom 30.01.2025, kurz vor Schluss der Legislatur, noch eine Gesetzesänderung vorgenommen, die die Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften bis zum 31.12.2026 hinausschieben kann. 

    Dieser Gesetzesänderung ist nunmehr durch den Bundesrat in seiner Sitzung vom 14.02.2025 zugestimmt worden. 

     

    Nachstehend erläutern wir den Ausgangspunkt, die Änderungsregelungen und die sich daraus ableitenden weitreichenden Folgen.

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  • Neues zur Probezeit im befristeten Arbeitsvertrag. Verhältnismäßigkeit der Probezeit zur Dauer der Befristung. Kündigungsfrist .

    30.05.2024

    Die meisten Arbeitsverträge enthalten Regelungen zur Probezeit. Hierbei ist die Probezeit meist auf 6 Monate beschränkt. Neuerdings kann eine solche Regelung bei einer Befristung des Arbeitsvertrages problematisch werden. Eine Probezeitabrede soll nur dann rechtmäßig sein, wenn die Probezeit in einem angemessenen Verhältnis zur Befristungsdauer steht. Welche Konsequenzen eine unverhältnismäßige Probezeit hat, werden wir im Folgendem näher beleuchten.

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