Für Musikschulen, Volkshochschulen, aber auch für Hochschulen und Schulen, die ganztags Freiberufler als Lehrkräfte einsetzen, besteht seit einer Rechtsprechungsänderung des Bundessozialgerichts zum sozialversicherungsrechtlichen Status von freiberuflichen Lehrern eine erhebliche Unsicherheit darüber, ob solche Lehrkräfte noch als Freiberufler eingesetzt werden können oder ob vielmehr mit einer Sozialversicherungspflicht und sich daraus ableitenden SV-Beitragspflichten gerechnet werden muss. Aufgrund dieser seit 2022 bestehenden Situation hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung vom 30.01.2025, kurz vor Schluss der Legislatur, noch eine Gesetzesänderung vorgenommen, die die Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften bis zum 31.12.2026 hinausschieben kann.
Dieser Gesetzesänderung ist nunmehr durch den Bundesrat in seiner Sitzung vom 14.02.2025 zugestimmt worden.
Nachstehend erläutern wir den Ausgangspunkt, die Änderungsregelungen und die sich daraus ableitenden weitreichenden Folgen.