Michael Koch

Rechtsanwalt 
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mitglied im VDAA-Verband deutscher Arbeitsrechts Anwälte e. V. sowie in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein.

Fachgebiete:

  • Arbeitsrecht
  • Medizinrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Einzug von Forderungen für mittelständischer Unternehmen

Stephanie Neblung

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.

Fachgebiete:

  • Arbeitsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Familienrecht
  • Versicherungsmaklerrecht/ Handelsvertreterrecht

Steffen Boikat

Rechtsanwalt 
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Thüringen/Sachsen/Sachsen-Anhalt.

Fachgebiete:

  • Verwaltungsrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsunfallrecht (Schadensre-gulierung, Straf- und Bußgeldsachen)
  • Erbrecht

Koch & Boikat

Rechtsanwälte
Bahnhofstr. 15/16
99734 Nordhausen

 

   0 36 31/ 43 49 90
  0 36 31/ 43 49 93

 

 info@koch-boikat.de

 www.koch-boikat.de

Kanzlei

Schwerpunkte der Kanzlei sind von Beginn an die Beratung und Vertretung von Freiberuflern, mittelständischen Unternehmen, Behörden und Bürgern.

 

Dabei lassen wir uns von dem Verständnis leiten, dass die Interessen unserer Mandanten im Mittelpunkt unseres Tätigwerdens stehen und diese eine anwaltliche Betreuung im klassischen Sinne mit der Aufgabe jederzeitiger juristischer Unterstützung im ganzheitlichen Sinne erfahren. 

 

Dabei hilft den Mandanten unsere regionale Einbindung in Nordthüringen, aber auch der durch die jahrelange Arbeit erworbene überregionale gute Ruf unserer juristischen Tätigkeit.

 

Rechtsanwalt Michael Koch erwarb 2001 die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät mittelständische gewerbliche und kommunale Unternehmen mit einem Personalbestand von bis zu 2.000 Arbeitnehmern in Personalfragen des Individual-, Kollektiv- und Tarifarbeitsrechts und vertritt Arbeitnehmer in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Ein maßgeblicher Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Koch erfasst die Beratung von Leistungserbringern der gesetzlichen Krankenversicherung, wie Krankenhausträger, Pflegeeinrichtungen, niedergelassene und angestellte Ärzte. Arbeitnehmer und Betriebsräte bedienen sich regelmäßig der arbeitsrechtlichen Kompetenz unserer Kanzlei, die auf einen überregionalen Mandantenstamm zurückgreifen kann. 

Daneben nimmt die anwaltliche Beratung und Vertretung von Unternehmen bei der Durchsetzung und Vollstreckung von Forderungen des laufenden Geschäftsbetriebes einen erheblichen Platz ein. Diese Arbeit üben wir in Kooperation mit einem überregional tätigen Inkassounternehmen aus, das für seine Effizienz bei der Forderungseintreibung bekannt ist.

 

Rechtsanwalt Steffen Boikat, seit 1997 als Rechtsanwalt tätig, wurde im Jahr 2005 die Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht verliehen. Er besitzt überregional einen

Ruf als Verwaltungsrechtler und betreut Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, aber auch Bürger bei der Bewältigung verwaltungsrechtlicher Fragen und Problemstellungen. Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Boikat ist die Beratung und Vertretung von Wohnungsunternehmen, Vermietern und Mietern in mietrechtlichen Angelegenheiten. Dabei verfügen wir über einen Mandantenstamm, der auf einen Grundbesitz von mehreren 100 Wohnungen zurückgreift. 

 

Rechtsanwältin Stephanie Neblung ist seit 2014 als Rechtsanwältin tätig und erwarb im Jahr 2017 den Titel der Fachanwältin für Arbeitsrecht. Frau Neblung sammelte mehrjährige Erfahrung in einer mittelständischen Kanzlei in Hamburg, welche auf das Versicherungsrecht spezialisiert ist. Sie betreute überwiegend Versicherungsmakler und Handelsvertreter in allen Fragen des Arbeitsrechts sowie Versicherungsrecht, insbesondere Vertriebs- und Handelsvertreterrecht. Seit 2020 ist sie in der Kanzlei Koch & Boikat mit dem Aufgabenschwerpunkt im Arbeitsrecht tätig und betreut sogleich das familienrechtliche Dezernat.

 

Neben den Schwerpunktaufgaben widmen sich die Rechtsanwälte Koch und Boikat mit Hingabe der täglichen Prozesspraxis in den Rechtskreisen des Bau- und Architektenrechts sowie des Verkehrsunfall- und Strafrechts sowie des Erbrechts und Versicherungsrechts.

 

Als Rechtsanwälte verstehen wir uns als aktive Mitglieder der Gesellschaft, die sich über den beruflichen Horizont hinaus in das gesellschaftliche Leben durch Mitgliedschaften in Verbänden, Standesorganisationen und Vereinen in das politische und wirtschaftliche Leben einbringen, um Impulse zu geben, aber auch um Anregungen für unsere Arbeit aufzunehmen. 

 

Die Weitergabe des juristischen Wissens durch Fachveröffentlichungen und Lehrtätigkeit belegt unser Maß an Verantwortlichkeit für die Fortbildung der jungen Generation. Die Kanzlei gestaltet somit auch die Zukunft der Gesellschaft mit.